Tachoanpassung

In welchen Fällen ist eine Justierung des Tachometers Pflicht?

Nach einer Montage neuer Räder mit einem anderen Raddurchmesser als die original verbauten ist eine Tachojustierung (in diesem Fall eher eine Anpassung) häufig rechtlich geboten.
Wenn Ihre neuen Reifen einen größeren Außendurchmesser aufweisen als die davor montierten Räder, zeigt Ihr Tachometer danach eine zu geringe Geschwindigkeit an. Dies ist nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StvZO) nicht erlaubt und muss in einer dazu befähigten Werkstatt korrigiert werden.
Ihr Geschwindigkeitsmesser darf außerdem nicht mehr als 10% zuviel Tempo anzeigen ("vor gehen").
Die Werkstatt passt dazu den im Tachometer gespeicherten k-Wert an den für Ihre neue Reifengröße passenden Wert an. Damit wird die Umrechnung der Radumdrehungen in die angezeigte Geschwindigkeit so eingestellt, dass der Tacho wieder den gesetzlichen Vorgaben gemäß anzeigt.
Bei analogen Tachometern mit mechanischer Anzeige wird die Tachowelle zur Anpassung durch ein spezielles Anpasungsgetriebe geleitet. Dieses muss für jeden Reifentyp und jede Abweichung passend besorgt werden.
Die Zählung der zurück gelegten Wegstrecke (Kilometer) wird durch diese Umrechnung auch beeinflusst. Nach der Justage werden wieder korrekte Kilometerwerte gezählt.
Die Einstellung der Wegzahl muss meistens direkt im Speicher des Instrumentes geschehen, da diese Änderung oft nicht vom Werk vorgesehen ist. Einige Hersteler gestatten allerdings die Programmierung über den Diagnosestecker.
Zur Berechnung der Abweichung bei geänderten Felgen/Reifen empfehlen wir die Benutzung dieses İç cephe boyaları auf der Seite eines Käfer-Enhusiasten.

Kontakt

Seit 1986 führen wir Tachojustierung in Tachos, EWS/CAS, EZS, Motorsteuerung und anderen Modulen durch.

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